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Warum Türkei? Warum türkische Riviera? Warum Alanya?

- nur 3 Stunden von Europa
- 320 Sonnentage im Jahr
- Wasser und Sonne im Überfluss
- 100 % Gesundheit für Körper und Seele
- angenehmes Klima auch im Winter
- geringe Steuern, niedrige Lebenshaltungskosten
- Gute Investitionsmöglichkeit (jähr. Wertanstieg ca. 15 - 20%)
- Infrastrukturell hoch entwickelt, medizinische Versorgung
- Restaurants in Hülle und Fülle
- vielfältige Einkaufsmöglichkeiten
- in Alanya wohnen die meisten Europäer
- einer der wärmsten uns sichersten Orte der Türkei
- viele unberührte Naturschönheiten mit reizvoller Geschichte

Alanya ist ganz sicher eines der Fleckchen Erde, an dem man sich niederlassen, an dem man seinen Traum leben kann, von dem die meisten ein Leben lang träumen.

Was muss ich beim Immobilienkauf beachten?

Eine Immobilie in der Türkei zu erwerben, ist relativ einfach und unkompliziert, wenn man die Gesetze kennt. Eine Immobilie kann nur beim Tapuamt (Grundbuchamt ) erworben werden.

Käufer und Verkäufer gehen zum Grundbuchamt (Tapuamt ) legen dort Passbilder, Vatername und Ausweise vor und erklären ihre Kaufabsicht. Im Gegensatz zu Deutschland ist die Anwesenheit von einem Anwalt oder Notar nicht notwendig, lediglich ein vereidigter Dolmetscher wird hinzugezogen damit keine Fragen offen bleiben.

Das türkische Grundbuchgesetz sieht vor, das generell - außer in Sperrgebieten - Grundbesitz erworben werden kann.

Welche Kosten kommen beim Immobilienerwerb auf mich zu?

Die Kosten die beim Erwerb einer Immobilie auf Sie zukommen unterteilen sich in einmalig anfallende Kosten und jährlich anfallende Kosten. Wir haben Ihnen die Kosten hier aufgeschlüsselt.


Dolmetscher beim Grundbuchamt (Tapu):
(ein Staatlich Vereidigter Dolmetscher ist gesetzlich vorgeschrieben)
50,- Euro


Dolmetscher beim Notar:

(ein Staatlich Vereidigter Dolmetscher ist gesetzlich vorgeschrieben)
50,- Euro


Gebühren beim Grundbuchamt (Tapu):

30,- bis 50,- Euro (abhängig von der Immobilie)


Gebühren beim Katasteramt:

30,- bis 50,- Euro (abhängig von der Immobilie)


Schriftliche Vollmacht beim Notar:

80 ,- Euro (diese schriftliche Vollmacht gibt uns das Recht im Namen des Käufers alle Formalitäten wie z.B. Strom- und Wasseranmeldung zu erledigen)


Strom- und Wasseranmeldung (jeweils):
100,- bis 300,- Euro (abhängig von der Gemeinde und der Immobilie)


Strom- und Wasserummeldung bei 2. Hand-Objekten (jeweils):
30 ,- bis 100,- Euro (abhängig von der Gemeinde und der Immobilie)

ISKAN:
(Wohnberechtigung ohne diese können wir bei Neubauten kein Strom oder Wasser anmelden)
100,- bis 500,- Euro (abhängig von der Gemeinde und der Immobilie)

Müllsteuer:
ca. 15,- Euro


Grundsteuer:
0,1 % vom öffentlichen steuerpflichtigen Wert der Immobilie

Welche Nationalitäten dürfen kaufen?

Die türkischen Gesetze hinsichtlich des Immobilienerwerbs durch Ausländer basieren auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Das heißt, daß die Nationalitäten hier in der Türkei kaufen dürfen, die auch im Heimatland einen Immobilienerwerb für Türken gestatten. Aufgrund bilateralen Vereinbarungen dürfen Ausländer aus folgenden Ländern in der Türkei eine Immobilie erwerben:


Deutschland, Österreich, Schweiz, Australien, Belgien, Frankreich, Holland, England, Irland, Spanien, Italien, Kanada, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Griechenland sowie einige afrikanische und südamerikanische Staaten.

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Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

 

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